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Kindergärten, Kitas & Krabbelstube

Gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Kommunen für die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots verantwortlich. Die Gemeinden haben zu entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung, sowie sonstiger bestehender Angebote anerkennen und sie bestimmt, welche bestehenden Plätze für die Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig sind und welcher jeweilige Bedarf noch ungedeckt ist (Art. 7 BayKiBiG). Aufgrund dessen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2024 den Bedarfsplan der Gemeinde Waldbüttelbrunn mit folgendem maximalen Platzbedarf beschlossen:

Kleinkindplätze 2024/25 bis 2026/27
Ortsteil Waldbüttelbrunn: 56 Plätze
Ortsteil Roßbrunn: 14 Plätze

Kindergartenplätze 2024/25
OT Waldbüttelbrunn: 186 Plätze

Kindergartenplätze 2025/26 und 2026/27
OT Waldbüttelbrunn:
214 Plätze (bei keinem Weiterbetrieb Modul St. Martin) oder
224 Plätze (bei Weiterbetrieb Modul St. Martin)

Kindergartenplätze 2024/25 bis 2026/27
OT Roßbrunn: 32 Plätze

Tagesmutterplätze 2024/25 bis 2026/27 für alle Ortsteile
Kleinkindplätze: 8 Plätze
Kindergartenplätze: 5 Plätze
Schulkinderplätze: 5 Plätze

Integrative Plätze 2024/25 bis 2026/27 alle Ortsteile
je nach Bedarf wird alles anerkannt

Ab dem dritten Lebensjahr (gegebenenfalls schon früher) bis zur Einschulung können Kinder einen Kindergarten besuchen.

Die Kindergartenanmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Einrichtung. Ein einheitliches Anmeldeformular gibt es nicht.

Kinder bis zu drei Jahren (Kleinkinder) können Kinderkrippen bzw. Kleinkindgruppen besuchen. Mit ihrem Angebot sind sie auf die besonderen Bedürfnisse der Kleinkinder abgestimmt.

In allen Waldbüttelbrunner Kindergärten werden Nestgruppen für Kinder unter drei Jahren geführt.

Die Kindergartenanmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Einrichtung. Ein einheitliches Anmeldeformular gibt es nicht.

Eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung ist die Betreuung durch eine qualifizierte Tagespflegeperson. Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags in einer anderen Familie, in der Wohnung seiner Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durch eine Tagespflegeperson betreut wird.

Informationen über Tagesmütter erhalten Sie bei:

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