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Die Gemeinde Waldbüttelbrunn fördert Jugendarbeit in Waldbüttelbrunn und seinen Ortsteilen. Um das Verfahren für die Beantragung zu vereinheitlichen und die Jugendleiter und -betreuer zu entlasten, hat die Gemeinde Waldbüttelbrunn zusammen mit dem Kreisjugendring Würzburg das „Waldbüttelbrunner Modell“ eingeführt.
Dies bedeutet, dass die Jugendverbände für ihre Veranstaltungen, wie bisher, Zuschussanträge beim Kreisjugendring Würzburg stellen. Dieser bearbeitet und bewilligt nach dessen Richtlinien die Zuschüsse.
Mit dem Bewilligungsbescheid des KJR können nun die Jugendverbände ganz einfach bei der Gemeinde Waldbüttelbrunn einen weiteren Zuschuss beantragen.
Die Gemeinde Waldbüttelbrunn ist Träger von drei Schüler-, Jugend- und Kulturzentren mit sozialpädagogischer Betreuung und Anleitung.
Neben dem so genannten „Offenen Betrieb“ werden dort jahreszeitlich ausgerichtete Veranstaltungen und Aktionen durchgeführt, die u.a. im Gemeindeboten veröffentlicht werden.
Aufsichtspflicht in den Jugend-, Schüler- und Kulturzentren
Grundsätzlich gilt: Im Jugend-, Schüler- und Kulturzentrum behalten die Eltern die Aufsichtspflicht im so genannten „Offenen Betrieb“. Vergleichbar ist dies, wenn Sie Ihrem Kind gestatten, alleine auf den Spielplatz um die Ecke zu gehen. Obwohl Sie nicht dabei sind, haben Sie dennoch die Aufsichtspflicht. Die Kinder können gehen und kommen wann sie wollen. Bitte beachten Sie, Ihrem Kind nur zu erlauben, in das Jugend-, Schüler- und Kulturzentrum zu gehen, wenn Sie ihm insoweit die Verantwortung zutrauen, alleine zu kommen und alleine wieder nach Hause zu gehen.
Bei ausgeschriebenen Angeboten im und außerhalb des Jugend-, Schüler- und Kulturzentrums übergeben Sie die Aufsichtspflicht an den zuständigen Veranstalter.
Telefonnummer
Es wäre sinnvoll, Ihrem Kind einen Zettel mit der Telefonnummer mitzugeben, unter der wir Sie im Notfall erreichen können. Sie erreichen den Gemeindejugendpfleger unter seiner Handynummer 0175 7996885. Auch Besonderheiten (Allergien, ADHS etc.) bitte mitteilen, damit wir im „Fall der Fälle“ richtig reagieren können.
Versicherungsschutz
Ihr Kind ist im Jugend-, Schüler- und Kulturzentrum unfall- und haftpflichtversichert für den Fall, dass keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. Für die Freizeitveranstaltungen haben wir zusätzlich für alle Teilnehmer eine Versicherung abgeschlossen.
Freizeitmaßnahmen
Für bestimmte Freizeitaktivitäten (z.B. Schwimmbad) suchen wir immer wieder Begleitpersonal und auch Eltern, die zusätzlich mit ihrem PKW fahren können. Es wäre schön, wenn Sie sich dafür immer wieder mal bereit erklären könnten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen hierfür keine finanzielle Entschädigung (Benzin etc.) erstatten können. Auch können wir für keine Schäden am PKW etc. haften.
Schüler-, Jugend- und Kulturzentrum Waldbüttelbrunn
Sumpfler 2
Mittwoch
17:00-19:00 Uhr
Freitag
19:30-21:30 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten für Kinder und Jugendliche ab der 3. Klasse.
Zusätzliche Öffnungszeiten nach Aushang.
Schüler-, Jugend- und Kulturzentrum Mädelhofen
Kilianstraße 5
Dienstag
15:30-17:30 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten für Kinder und Jugendliche ab der 3. Klasse.
Zusätzlich öffnet die Selbstverwaltung.
Schüler-, Jugend- und Kulturzentrum Roßbrunn
Uettinger Straße 3
Donnerstag
16:00-18:00 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten für Kinder und Jugendliche ab der 3. Klasse.
Die Gemeindejugendpflege hält für alle Ferien ein attraktives Ferienprogramm bereit. Bitte beachten Sie, dass die Plätze bei einigen Angeboten begrenzt sind.
AWO Ferienbetreuung Herbstferien in Höchberg
Anmeldungen unter:
Auch der Landkreis Würzburg bietet während der Sommerferien ein umfangreiches Ferienprogramm an und hält mit dem Ferienpass noch eine Besonderheit bereit.
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