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Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stand: 02. November 2025

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Herr Klaus Schmidt

Funktion: Erster Bürgermeister

klaus.schmidt@waldbuettelbrunn.de

+49 931 49704 11

Öffnungszeiten: N/A

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Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

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