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Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
  • Abwasserabgaben
  • Abwassergebühren
  • Kanalgebühren
  • Niederschlagswasser
  • Schmutzwasser
Stand: 14. Oktober 2025

Beschreibung

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Herr Klaus Schmidt

Funktion: Erster Bürgermeister

klaus.schmidt@waldbuettelbrunn.de

+49 931 49704 11

Öffnungszeiten: N/A

Fristen

Die Fristen werden Ihnen mitgeteilt.

Kosten

Die Gebühren für die Abwasserentsorgung werden Ihnen mitgeteilt.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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